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News - Killerspiele - Niedersachsen bereitet Gesetzesentwurf vor : Zwei Jahre Haft für Verkauf, ein Jahr für Besitz!

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Nach Bayern rüstet sich auch Niedersachsen gegen Killerspiele. Uwe Schünemann, Innenminister des Bundeslandes, hat jetzt ebenfalls einen konkreten Entwurf vorgelegt. Mit bis zu zwei Jahren Haft für den Verkauf und ein Jahr Haft für den Besitz von sogenannten "Killerspielen" soll die Verbreitung der gewaltverherrlichenden Medien verhindert werden.

Damit folgt CDU-Mitglied Schünemann seinem bayrischen Kollegen Günther Beckstein. Beide berufen sich auf den Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches, allein die Strafregelung wird in Niedersachsen deutlich verschärft: "Bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe" für Herstellung, Vertrieb und Verkauf, zitiert der Spiegel den Entwurf. Dabei soll §131 StGB aber nicht verändert, sondern um einen eigenen Absatz zu Videospielen, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist", ergänzt werden. Damit wurde erstmals konkretisiert, was man unter "Killerspielen" zu verstehen habe.

Auch der Besitz solcher Spiele könnte in Niedersachsen bald Folgen haben: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" werden all diejenigen, die "Killerspiele" ihr Eigen nennen, sollte sich der Entwurf durchsetzen. Aus Bayern ließ man mittlerweile verlauten, sich auf einen Gesetzesentwurf zu einigen und die unterschiedlichen Verbotsvorstellungen einander anzupassen. Dann soll im Februar eine gemeinsame Bundesratsinitiative gestartet werden, so der Spiegel weiter.

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